Ergotherapie

Ergotherapie

Definition

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung in für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen. (DVE 08/2007)
Unsere Ergotherapeuten arbeiten eng mit ihren Klienten zusammen, um individuelle Therapiepläne zu entwickeln und diese kontinuierlich zu überwachen und anzupassen. Ihr Ziel ist es, Menschen dabei zu helfen, ein höheres Maß an Selbstständigkeit, Lebensqualität und sozialer Teilhabe zu erreichen.

Um ergotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt oder einem Facharzt.

Ablauf der Ergotherapie in unserer Praxis

  1. Kennenlernen und Erwartungen besprechen Was möchte ich in meinem Alltag verändern? Welche Wünsche habe ich?
  2. Analyse des Alltags Mit Hilfe von Tests, Fragebögen oder Beobachtungen formuliere ich meine Anliegen.
  3. Ziele und Plan festlegen Wie kann ich meine Ziele erreichen? Wir entscheiden gemeinsam!
  4. Plan in die Tat umsetzen Üben, sich beraten und coachen lassen, Umwelt anpassen, Hilfsmittel einsetzen, ...
  5. Fortschritt kontrollieren Sind wir auf dem richtigen Weg oder müssen wir unseren Plan anpassen?
  6. Zielerreichung überprüfen Habe ich meine Ziele erreicht? Gibt es neue Ziele?
  7. Abschied Nun kann ich meinen Alltag zufriedenstellend (er-)leben!

Der Verordnungsvordruck

Verordnungsvordruck aus dem Heilmittelkatalog

*Bild entnommen aus dem Heilmittelkatalog: https://heilmittelkatalog.de/der-verordnungsvordruck. Die folgenden Ziffern beziehen sich auf die gekennzeichneten Bereiche des Verordnungsformulars.

1. Personalienfeld   


2. Heilmittelbereich   


3. Behandlungsrelevante Diagnosen


4. Diagnosegruppe


5. Leitsymptomatik   


6. Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog   


7. Anzahl der Behandlungseinheiten   


8. Therapiebericht   


9. Hausbesuch   


10. Therapiefrequenz   


11. Dringlicher Behandlungsbedarf   


12. Therapieziele/weitere medizinische Befunde und Hinweise   


13. IK des Leistungserbringers   


14. Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes   

Personalienfeld

...ist selbsterklärend. Hier stehen Ihre Angaben sowie Ihre Krankenkasse.

Heilmittelbereich

Per Kreuz definiert der Arzt/die Ärztin den Heilmittelbereich, z.B. Ergotherapie

Leitsymptomatik

...entscheiden über die therapeutische Behandlung.

Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog

Motorisch-funktionell
Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten krankheitsbedingter Schädigung der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilhabe.

Psychisch-funktionell
Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemtionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten.

Hirnleistungen
Von Ergotherapeuten ausgeführtes Hirnleistungstraining hat zum Ziel, die Fähigkeiten des Patienten so zu trainieren, dass er in seinen alltäglichen Aufgaben und den verschiedenen Lebensbereichen wie Berung und Freizeit selbstständig und ohne Einschränkungen zurechtkommt.

Sensomotorisch-perzeptiv
Die sensorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der sonsomotorischen (Zusammenspiel von Sinnesorganen und Bewegung) und perzeptiven (Wahrnehmung) Funktionen mit den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Thermische Anwendung
Was sind thermische Anwendungen? Die thermischen Anwendungen (Kälte oder Wärme) ergänzen eine motorisch-funktionelle Behandlung. Diese Therapien werden durch die thermischen Maßnahmen erleichert, verbessert oder überhaupt erst möglich.

Anzahl der Behandlungseinheiten

Je geringer die Anzahl der verordneten Behandlungen, desto höher ist der Zuzahlungsanteil für die Patienten. Denn die Zuzahlung besteht nicht nur aus einer 10-prozentigen Beteiligung an den Kosten der Therapie, sondern darüber hinaus werden je Verordnungsblatt zusätzlich 10 Euro fällig. Hinweis: Ist über die orientierende Behandlungsmenge hinaus die Therapie mit Heilmitteln indiziert, weil das angestrebte Therapieziel noch nicht erreicht werden konnte, sind weitere Verordnungen möglich. Eine Begründung muss nicht auf der Verordnung angegeben werden, sondern wird in der Patientenakte der Ärztin/des Arztes vermerkt.

Therapiebericht

Therapieberichte unterstützen die Ärzte beim Nachweis der medizinischen und wirtschaftlichen Notwendigkeit ihrer Verordnungen.

Hausbesuch

Hausbesuche werden von uns nur durchgeführt, wenn hier ein Kreuz bei „ja“ gemacht wurde.

Therapiefrequenz

... bedeutet, wie oft pro Woche eine Therapie stattfinden sollte.

Dringlicher Behandlungsbedarf

Gemäß HeilM-RL muss die Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung begonnen werden. Die Ärztin/der Arzt kann hier per Kreuz festlegen, dass die Behandlung aus medizinischen Gründen bereits innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden muss.

Gegebenenfalls Therapieziele/weitere medizinische Befunde und Hinweise

Dies ist ein optionales Freitextfeld zur Konkretisierung der Verordnung.

IK des Leistungserbringers

... ist in der Ergotherapie nicht erforderlich

Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes

Auch weiterhin ist eine Verordnung ohne Datum, Stempel und Unterschrift ungültig.

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