Einsatz in anderen Einrichtungen

• Seniorenheime
• Kliniken
• Kinderheime
• Behindertenheime

• Betreute Wohneinrichtungen
• Schulen sowie Kindergärten und
• Einzelpersonen mit einer körperlichen oder
   seelischen Beeinträchtigung.

Was macht eigentlich ein Therapie(begleit)hund?

Ein Therapie(begleit)hund arbeitet immer mit seinem Herrchen/Frauchen in einem Team, das nach durchlaufener Ausbildung und mit bestandener Prüfung in unterschiedlichen therapeutischen Einrichtungen oder Bereichen tätig ist.

Zwei Grundformen des Einsatzes sind möglich:

  1. Der Hund erzielt durch seine bloße Anwesenheit eine gewisse Wirkung (Leseförderung, Logopädie, Schulen …)
  2. Der Hund ist Teil eines therapeutischen Konzepts, bei dem ihm bestimmte Funktionen zukommen (Ergotherapie, Physiotherapie, Integrationskindergärten …)

Der Hund ist kein Therapeut!

Er ist „nur“ ein Hilfsmittel! In Deutschland ist der Begriff „Therapiehund“ / „Therapiebegleithund“ (noch) nicht geschützt! Es ist noch nicht rechtlich geregelt, wer wann und mit welchem Hund wo therapeutisch oder pädagogisch „arbeiten“ darf! 
Überlegen Sie daher genau, ob Sie jedes Mensch-Hunde-Team an Ihre kleineren Kinder oder Ihren im Wachkoma liegenden Familienangehörigen heranlassen möchten, ohne dass der Mensch und der Hund eine bestimmte Qualifikation haben!

Voraussetzungen für den Einsatz

Genehmigung durch Unterstützung durch Allergierisiko

• Leitung der Einrichtung
• Träger der Einrichtung

• Erzieher der Einrichtung
• Elternbeirat
• Eltern bzw. Angehörige
• Hausmeister
• Reinigungspersonal

• Klären, ob bei den Klienten keine gesundheitlichen Risiken
   vorliegen, die den Kontakt mit Hunden einschränken.

Grundlegende Voraussetzungen

• Der Therapiebegleit- und Besuchshund lebt als „Familienmitglied“ art- und tierschutzgerecht im Haushalt.
• Der Umgang mit dem Hund ist liebe- und respektvoll.
• Die Ausbildung des Therapiebegleit- und Besuchshundes erfolgt ausschließlich im Team Hund – Hundeführerin.
• Ohne Ausbildung oder Prüfung wird kein Hund als Therapiebegleit- und Besuchshund eingesetzt. Bei begonnener
   Ausbildung ist ein begrenzter Einsatz im Rahmen der Ausbildung möglich.
• Der Therapiebegleit- und Besuchshund hat folgende Ausbildung(en) und/oder Prüfung(en) absolviert (siehe » Unsere Therapie-Hunde-Teams).
• Die Hundeführerin hat folgende Ausbildung(en) und/oder Prüfung(en) absolviert (siehe » Unsere Therapie-Hunde-Teams).

Der Therapiebegleit-und Besuchshund Die Hundeführerin Ein Tierarzt bescheinigt

• zeigt Gehorsam gegenüber der Hundeführerin oder dem Hundeführer,
• begegnet Menschen aufgeschlossen und ohne Scheu,
• hat eine hohe Stressresistenz,
• begegnet „ungewünschtem“ Verhalten ihm selbst gegenüber eher „defensiv“ durch Rückzug.

• besitzt die Kompetenz, Stress bei den Kindern,
    sich selbst und dem Hund zu erkennen und dann
    entsprechend zu handeln.
• Sie ist in der Lage, den Hund sofort aus einer
   Belastungs- oder Stresssituation herauszuholen.
• Die Hundeführerin besucht regelmäßig Fort- und
   Weiterbildungen zur Führung von Hunden und
    zur hundegestützten Pädagogik.

•  die gute Allgemeinverfassung des Hundes,
• regelmäßige Entwurmungen / regelmäßige Kontrolle auf
    Wurmbefall,
• eine Ektoparasitenprophylaxe,
• die Durchführung der Impfungen (Standardimpfungen), die eine
    Infektionsgefahr für den Hund vermeiden.

Hygienevorkehrungen

• Der Therapiebegleit- und Besuchshund hat keinen Zugang zur Küche.
• Während der Zubereitung und während des Verzehrs von Lebensmitteln im Raum bleibt der Hund an einem festgelegten Ruheplatz.
• In Räumen, in denen der Therapiebegleit- und Besuchshund eingesetzt wird, ist eine Gelegenheit zum Händewaschen gegeben (fließendes Wasser, Seife und Handtücher).
• Desinfektionsmittel und geeignetes Material zur Entfernung von Ausscheidungen sind vorhanden.
• Die Reinigung des Fußbodens von Hundehaaren erfolgt bei Bedarf durch die Hundeführerin auch außerhalb der üblichen Reinigungsintervalle.
• Zubehör wie Wasserschüssel, Futternapf, Spielzeug, Hundedecke, etc. wird regelmäßig gereinigt und mitgebracht.

Einsatz des Therapiebegleit- und Besuchshundes

• Der Einsatz des Therapiebegleit- und Besuchshundes erfolgt nur im Team Hund-Hundeführerin und nach einem für die jeweilige Einrichtung entwickelten Konzept, das die Bedürfnisse der Klienten und die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Hundes berücksichtigt.
• Vor dem Einsatz des Therapiebegleit- und Besuchshundes werden Rituale und Regeln für den Umgang mit dem Hund gemeinsam mit den Klienten erarbeitet.
• Der Therapiebegleit- und Besuchshund hat die Möglichkeit, sich auf einen eigenen, ungestörten Ruheplatz zurückzuziehen. Die Klienten haben keinen Zutritt zum Ruheplatz.
• Der Einsatz des Therapiebegleit- und Besuchshundes wird zumindest in Kurzform dokumentiert.

 

Jedes Anliegen und jede Anfrage behandeln wir ganz individuell. Das Eingehen auf Ihre speziellen Bedürfnisse für den optimalen Behandlungserfolg ist für uns selbstverständlich. Unser Team berät Sie gern. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns auf Sie.